AGB

Die folgenden Nutzungsbedingungen stellen lediglich einen unverbindlichen Vorschlag dar und sind an die konkrete Situation anzupassen. Es wird keine Gewähr für die Wirksamkeit und Rechtsmäßigkeit der Nutzungsbedingungen übernommen.

Es wird eine rechtliche Beratung durch Berechtigte (z. B. Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin) empfohlen.

SPIRITUP.VIDEO – Mediathek .

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Endkunden („Nutzungsbedingungen Mediathek“):

1. Vertragsgegenstand und Definitionen

1.1 Das „SPANDAFILM UG“, vertreten durch Olga Delane Rosenthaler Str, 51 10178 Berlin, (im Folgenden „Anbieter“ genannt) bietet die Streaming — Plattform „SPIRITUP.VIDEO“ und bietet dabei Endkunden einen Video on Demand-Dienst an (im Folgenden „VoD-Dienst“ genannt), im Rahmen dessen die Nutzung von ausgewählten Filmen und sonstigen audiovisuellen Inhalten (im Folgenden „Inhalte“ genannt)  im Wege des Video on Demand gegen Zahlung eines Entgelts oder entgeltfrei ermöglicht wird. 

Der VoD-Dienst ist auf der Webseite des Anbieters als embedded player („Embed Player“) verfügbar. 

Vertragspartner des Endkunden ist der Anbieter. Die Abwicklung erfolgt durch PANTAFLIX Technologies GmbH (“PANTAFLIX“), Neue Schönhauser Straße 16, 10178 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172999 B, im Namen und für Rechnung des Anbieters.

1.2 Definitionen

„Video on Demand“ oder „VoD“ bezeichnet die Auswertung der Inhalte im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG, d.h. das Recht, Mitgliedern der Öffentlichkeit die Produktion im Wege des Abrufes zugänglich zu machen. 

„Streaming“ bezeichnet die mit der Übermittlung unveränderte zeitgleiche Nutzung des Inhalts durch den Endkunden, ohne dass eine dauerhafte Kopie des Inhalts auf den Endgeräten des Endkunden erstellt wird.

„Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

„Endkunden“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Käufer und voll geschäftsfähige Verbraucher. 

 

1.3. Ticketkategorie:

„Einzelabruf“ bezeichnet die Berechtigung zur zeitlich befristeten Nutzung eines Inhalts per VoD durch den Endkunden im Wege des Streamings gegen ein einmaliges Entgelt je Inhalt gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

2. Reichweite der Nutzungsbedingungen:

2.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle vom Anbieter im Rahmen des VoD-Dienstes angebotenen entgeltlichen und entgeltfreien Leistungen und erbrachten Dienste gegenüber Endkunden. 

2.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Endkunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie sind vom Anbieter schriftlich anerkannt worden.

3. Vertragsschluss:

3.1 Für den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der im Rahmen des VoD- Dienstes bereitgestellten Inhalte zwischen dem Anbieter und einem Endkunden (im Folgenden „Nutzungsvertrag“ genannt) ist die vollständige und korrekte Eingabe abgefragter Daten über die vom Anbieter hierfür zur Verfügung gestellte Eingabemaske und die Durchführung eines etwaig erforderlichen Altersverifikationsverfahrens durch den Endkunden erforderlich (soweit eine Altersverifikation notwendig ist, ist das Angebot des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags aufschiebend bedingt durch die erfolgreiche Durchführung des Altersverifikationsverfahrens). Mit dem Klicken des Buttons „Zahlungspflichtig Bestellen“ wird die Bestellung des Endkunden an den Anbieter übermittelt. Der Nutzungsvertrag kommt anschließend durch die Freischaltung des jeweiligen Inhalts durch den Anbieter zustande. Die Freischaltung und das Zustandekommen des Nutzungsvertrags werden dem Endkunden per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Nutzung des VOD-Dienstes besteht nicht. 

3.2 Die Angebote des Endkunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags sind für den Endkunden verbindlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Angebot eines Endkunden auf Abschluss eines Rahmenvertrags oder eines Nutzungsvertrags anzunehmen.

3.3. Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der Preisangaben sind im jeweiligen Angebot aufgeführt und sind Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrages.

3.4. Die im Rahmen des Abschlusses eines Nutzungsvertrags angegebenen Daten des Endkunden und der Vertragstext werden nicht gespeichert. Dem Endkunden wird der Vertragstext nach Zustandekommen des Nutzungsvertrags per E-Mail zugeschickt.

3.5. Der Endkunde kann seine Eingaben im Rahmen des Abschlusses des Nutzungsvertrags laufend über die Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Außerdem werden dem Endkunden bei der Eingabe seiner Daten technische Mittel zur Verfügung, mit denen eine übliche Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle erfolgt und mit deren Hilfe Eingabefehler erkannt und berichtigt werden können).

3.6. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich für Newsletter und/oder personalisierte (werbliche) Nachrichten zum Festival anzumelden. Diese Newsletter und Nachrichten enthalten Informationen zum Angebot des Festivals. Abmeldemöglichkeiten finden sich u.a. in jeder E-Mail des Endkunden. 

3.7. Der Endkunde hat die Möglichkeit, eine Rechnung anzufordern. Dazu hat er gegebenenfalls weitere Daten einzugeben. Die Rechnung wird dem Endkunden dann zugesandt.  

3.8 Das dem Endkunden, der die Ticketkategorien „Einzelabruf“ erworben hat, eingeräumte Nutzungsrecht wird räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Das Nutzungsrecht ist auf den jeweils aktuellen Standort des Endkunden beschränkt, wobei die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalte-Diensten im europäischen Binnenmarkt bei vorübergehenden Aufenthalten des Endkunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleistet wird.

Die Wahrung der territorialen Begrenzung der Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte durch den Anbieter wird unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben technisch durch Geo-Blocking gewährleistet. 

Der Anbieter ist berechtigt, die für eine Ermittlung des Wohnsitzmitgliedstaates des jeweiligen Endkunden gemäß der Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt erforderlichen Informationen einzuholen bzw. die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

3.9 Das dem Käufer eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt, soweit nichts anderes mitgeteilt ist, den Käufer zum Abspielen der Inhalte von seinem jeweiligen Standort aus.  

4. Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Ticketkauf, Rechteeinräumung:

4.1 Nach Zustandekommen eines Nutzungsvertrages stellt der Anbieter dem Endkunden den jeweiligen Inhalt – je nach Art und Inhalt des Nutzungsvertrags – im Wege der Einzelabrufs, im der Vorführung zum Abruf bereit gemäß den folgenden Bestimmungen. Der Endkunde kann der jeweiligen Leistungsbeschreibung eines Inhalts entnehmen, unter welchen Bedingungen der Inhalt angeboten wird. Der Endkunde erhält eine sog. Ticket ID, mit welcher er Zugang zu dem Inhalt oder den Inhalten erhält. 

4.2 Einzelabruf: Im Falle des Abschlusses eines Nutzungsvertrags, der zu einem Einzelabruf berechtigt, kann der Endkunde den Inhalt wie folgt nutzen:

4.2.1 Der Endkunde kann den Inhalt zum Zwecke der unmittelbaren Wahrnehmbarmachung über den VoD-Dienst, d.h. – mit Ausnahme des sog. Bufferings – ohne Zwischenspeicherung im Wege des Streamings auf dem Endgerät des jeweiligen Endkunden während des Nutzungszeitraums abspielen. 

4.2.2 Nach dem erstmaligen Beginn eines Abspielvorgangs kann der Endkunde den jeweiligen Inhalt innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden beliebig oft erneut abspielen.

4.2.3. Nach Ablauf einer der vorstehend unter 4.2.1 und 4.2.2 aufgeführten Fristen ist ein Abspielen des Inhalts nicht mehr möglich.

4.2.4 Dem Endkunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die unter 4.2.1 und 4.2.2 aufgeführten Fristen beschränkte Recht eingeräumt, die Inhalte für (a) eigene gewerbliche Zwecke, sofern der Endkunde ein Akkreditierter Gast ist, oder (b) für private Zwecke wahrnehmbar zu machen. Weitere Nutzungsrechte werden dem Endkunden nicht eingeräumt. Der Endkunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte ganz oder teilweise dauerhaft zu speichern, über den vorgenannten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

4.3  Im Falle des Erwerbs eines Film- Tickets (sofern im Leistungsumfang enthalten) kann der Endkunde die Inhalte wie folgt nutzen:

4.3.2 Der Endkunde kann den Inhalt zum Zwecke der unmittelbaren Wahrnehmbarmachung über den VOD-Dienst, d.h. – mit Ausnahme des sog. Bufferings – ohne Zwischenspeicherung im Wege des Streamings auf einem Endgerät des jeweiligen Endkunden während des Nutzungszeitraums beliebig oft abspielen. 

4.3.3 Der Endkunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Inhalt, sofern ihm nicht ein bestimmter Inhalt in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesagt wurde.  Der Anbieter  behält sich vor, die Inhalte und die jeweilige Preis- und Leistungsbeschreibung abzuändern (z. B. durch Aktualisierung und Änderung der Inhalte), wenn dies durch triftige Gründe erforderlich wird, der Kunde durch die Änderung objektiv nicht wesentlich schlechter gestellt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. 

4.3.4 Dem Endkunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Online Verfügbarkeit der Inhalte beschränkte Recht eingeräumt, die Inhalte für (a) eigene gewerbliche Zwecke, wenn der Endkunde ein Akkreditierter Gast ist, oder (b) für private Zwecke im Wege des Streamings wahrnehmbar zu machen. Weitere Nutzungsrechte werden dem Endkunden nicht eingeräumt. Der Endkunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte ganz oder teilweise dauerhaft zu speichern, über den vorgenannten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu verändern, öffentlich zugänglich zu machen, zu veräußern oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

4.4 Anzahl der Endgeräte 

Der Endkunde kann die dargestellten Leistungen und Dienste des VoD-Dienstes auf bis zu zwei registrierten Endgeräten nutzen. Es steht gleichzeitig ein Stream je Endkunde zur Verfügung.

4.5. Ticketkauf, Nutzungszeitraum:   

4.5.1. Die Inhalte können ausschließlich ab dem Kauf 30 Tage lang durch den Endkunden abgespielt werden („Nutzungszeitraum“) und sind 48h nach der Aktivierung des Abspiel — Links gültig. Nicht eingelöste Tickets oder nicht abgespielte Inhalte verfallen ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift.  

5. Systemvoraussetzung des Endkunden

5.1 Der Endkunde benötigt zur Nutzung des VoD-Dienstes eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Mac, Smartphone, Tablet). Der Endkunde ist selbst für die Beschaffung, Nutzung und Kompatibilität der erforderlichen Hard- und Software verantwortlich.   

5.2 Es obliegt dem Endkunden, dafür Sorge zu tragen, dass sein Endgerät die technischen Systemvoraussetzungen, insbesondere zur ggf. hochauflösenden Darstellung und zum Streaming von Inhalten, erfüllt. Die Darstellungsqualität der Inhalte kann sich von Endgerät zu Endgerät unterscheiden und von verschiedenen Hardware- und Software-Faktoren wie der Aktualität des Betriebssystems und des Browsers, dem Aufenthaltsort, der verfügbaren Bandbreite und/oder der Geschwindigkeit der Internetverbindung des Endkunden abhängen. Die autorisierten Endgeräte sind hier einsehbar: https://support.pantaflix.com/hc/de/articles/209300989-Auf-welchen-Endger%C3%A4ten-kann-ich-Filme-ausleihen-und-anschauen-. 

5.3. Die Nutzung des VoD-Dienstes führt zu weiteren Kosten für den Endkunden, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen. Der Anbieter empfiehlt vor diesem Hintergrund einen sog. Flat-Tarif. Für den Empfang von Inhalten in Standardauflösung (SD) empfiehlt der Anbieter einen Breitbandinternetanschluss mit einer (tatsächlichen) Download-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbits/s. Für den Empfang von hochauflösenden Inhalten (HD), empfiehlt der Anbieter eine (tatsächliche) Download-Geschwindigkeit von mindestens 5,0 Mbit/s. Bandbreiten unterhalb dieser Empfehlung erlauben nur eine eingeschränkte Nutzung des VoD-Dienstes mit erheblichen Qualitätsverlusten.

6. Pflichten des Endkunden

6.1  Der Endkunde sichert zu, dass sämtliche gegenüber dem Anbieter gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind.

6.2.  Übermittelt der Endkunde die zur Feststellung des Wohnsitzmitgliedstaates gemäß der Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt vom Anbieter benötigten und abgefragten Informationen nicht, nicht vollständig, oder nicht wahrheitsgemäß, oder unterlässt er sonstige in diesem Zusammenhang erforderliche Mitwirkungshandlungen mit der Folge, dass der Anbieter den Wohnsitzmitgliedstaat des Endkunden nicht ermitteln kann, so hat der Endkunde keinen Anspruch darauf, die Inhalte grenzüberschreitend im Sinne der genannten Verordnung zu nutzen. Zur Klarstellung: Hiervon unberührt bleiben etwaige auf Grund der abgeschlossenen Nutzungsverträge dem Endkunden eingeräumten Rechte, die Inhalte auch in anderen Ländern als in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zu nutzen.

6.3. Der Endkunde darf den VoD-Dienst nicht missbräuchlich nutzen; insbesondere darf er

a. die Leistungen des Anbieters nicht geschäftsmäßig an Dritte vermieten, weiterveräußern oder sonstig anbieten;

b. die erhaltene Ticket ID an Dritte weitergeben oder sonstig zur Verfügung stellen;

c. den zum Entschlüsseln und Abspielen des Inhalts übermittelten digitalen Schlüssel nicht manipulieren;

d. die territoriale Begrenzung der Nutzung (insbesondere durch Geo-Blocking) der zur Verfügung gestellten Inhalte nicht umgehen (z.B. Umgehung mittels VPN-Client oder Tunnel);

e. Urheber- und Schutzrechtsvermerke nicht verändern;

f. die abgerufenen Inhalte nur unter Beachtung der geltenden Gesetze und im Rahmen der nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag und diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte nutzen, also die Inhalte insbesondere nicht (i) für gewerbliche Zwecke nutzen (gilt nicht für Akkreditierte Gäste), (ii) öffentlich vorführen, (iii) öffentlich zugänglich machen, (iv) senden, (v) bearbeiten, (vi) (über das erlaubte Maß hinaus) vervielfältigen, (vii) verbreiten, (viii) vertreiben;

g. Kindern oder Jugendlichen nur solche Inhalte vorführen, vorführen lassen oder in anderer Weise zugänglich machen, die für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.

6.4. Bei schuldhaften Verstößen des Endkunden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Endkunden ergeben, haftet der Endkunde gegenüber dem Anbieter für alle Schäden, Kosten und sonstige Aufwendungen und stellt den Anbieter von hierdurch entstehenden Forderungen und Ansprüchen Dritter frei.

7. Inhalte des Nutzers

Soweit der Anbieter dem Endkunden im Rahmen des VoD-Dienstes die Mitteilung oder Veröffentlichung von Nutzerinformationen oder Nutzerinhalten (z. B. mittels einer Bewertungs- oder Kommentarfunktion) ermöglicht, ist der Endkunde verpflichtet, keine Informationen zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen, welche geeignet sind, Dritte in ihren Rechten und/oder ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Derartige Informationen, insbesondere pornografische, gewaltverherrlichende, rechts-, links- oder weltanschaulich begründete extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte sind unzulässig. Im Falle eines Verstoßes ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff des Endkunden auf den VoD-Dienst vorrübergehend oder bei erheblichen Verstößen auch dauerhaft zu sperren sowie entsprechende Inhalte zu entfernen.

8. Einschränkungen der Leistungspflicht

8.1. Im Falle einer erheblichen Pflichtverletzung des Endkunden (z. B. im Falle des Zahlungsausfalls) sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist der Anbieter berechtigt, die jeweilige Leistung oder die Verfügbarkeit der Funktionalität, auf die sich die Verletzung bezieht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten. Der Anbieter ist in den genannten Fällen sowie insbesondere bei Verdacht unwahrer oder falscher Angaben durch den Endkunden, bei unbefugter Weitergabe von Zugangsdaten oder bei Zahlungsverzug darüber hinaus berechtigt, den Zugang zur Leistung durch den Endkunden zeitweilig zu sperren. 

8.2. Der Anbieter wird die Leistung unverzüglich wiederaufnehmen bzw. die Sperrung aufheben, wenn sich herausstellt, dass die Verdachtsmomente unbegründet waren und/oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Kunden nicht oder nicht mehr vorliegt. Der Anbieter stellt dabei sicher, dass der Kunde die vereinbarte Leistung entsprechend der Vereinbarung im Nutzungsvertrag nutzen kann. Das Recht des Anbieters zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Nutzungsentgelt/ Zahlungsbedingungen

9.1. Der Endkunde verpflichtet sich, das für das jeweilige Angebot für den Inhalt und die jeweilige Art der Nutzung ausgewiesene Nutzungsentgelt zu zahlen. Das angegebene Nutzungsentgelt ist der Gesamtpreis und enthält die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Das Nutzungsentgelt wird mit Bereitstellung der Leistung sofort fällig.

9.2. Dem Endkunden stehen verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung, die auf der jeweiligen Angebotsseite angegeben werden. Die Zahlung der Nutzungsentgelte kann nur durch diese zugelassenen Zahlungsmittel erfolgen.

9.3. Die Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgelts besteht auch dann, wenn Dritte über den Zugang des Endkunden Inhalte nutzen und der Endkunde diese Nutzung zu vertreten hat.

10. Technische Verfügbarkeit 

Der Anbieter bemüht sich um die dauerhafte und durchgehende Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktionalität des VoD-Dienstes während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter kann die Erreichbarkeit und den Betrieb des VoD-Dienstes wegen technischer Gründe beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Der Anbieter wird gegebenenfalls Wartungsarbeiten am VoD-Dienst durchführen, wobei diese Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten erfolgen. Sofern geplante Wartungsarbeiten erfolgen, wird der Anbieter darüber informieren und dies mittels geeigneter Maßnahmen ankündigen.